Übersicht

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Die Schweiz ist bestrebt, dass Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, die ohne Hilfe im öffentlichen Raum unterwegs sind, auch den öffentlichen Verkehr so spontan und autonom nutzen können, wie Menschen ohne Einschränkungen.

gesetzliche Grundlage

Das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG, SR 151.3) vom 13. Dezember 2002 sowie die dazugehörige Verordnung über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VböV, SR 151.34) verlangen daher, dass die konzessionierten Unternehmen des öffentlichen Verkehrs eine Bestandsaufnahme über die Barrierefreiheit aller öV-Haltepunkte der Schweiz erstellen. Als öV-Haltepunkte werden in diesem Sinne Haltestellen und Haltekanten bezeichnet.

Im Rahmen dieser BehiG-Bestandsaufnahme werden Daten zur Barrierefreiheit aller Bahnhöfe und Haltestellen in der Schweiz durch das jeweilige Transportunternehmen erhoben und müssen laufend nachgepflegt werden. Diese Informationen werden der Öffentlichkeit als Open Data auf der «Open-Data-Plattform Mobilität Schweiz» bereitgestellt.

Das BAV hat die SBB deshalb im Rahmen der Systemführerschaft Kundeninformation beauftragt, die Applikation DiDok entsprechend zu erweitern.
Die Daten zur Barrierefreiheit der Eisenbahnhaltepunkte werden zu einem späteren Zeitpunkt durch DiDok auch an das gesamteuropäische Register der ERA (Europäische Eisenbahnagentur) übermittelt.