Richtlinien und Hilfsdokumente

Richtlinien helfen beim Datenmanagement

Im Schweizer Mobilitätssektor hat sich der Austausch von Kundeninformationsdaten in den letzten Jahren stark intensiviert. Diese Entwicklung ist auf die rasant fortschreitende Digitalisierung zurückzuführen. Die Digitalisierung in der Mobilität soll hohen Nutzen für Reisende und Effizienzsteigerungen bringen.

Verlässliche Kundeninformationsdaten sind die Grundlage und haben hierbei oberste Priorität. Die Reisenden des öffentlichen Verkehrs der Schweiz (öV) wünschen konsistente und stabile Informationen während der gesamten Reisekette (unabhängig vom Transportmittel). In diesem Zusammenhang ist die Qualitätssicherung der Daten eine wesentliche Voraussetzung. Die Konsistenz und Vollständigkeit von Stamm-, Fahrplan-, Echtzeit- und Ereignisdaten ist ein wiederkehrendes Thema und wird in einem zunehmend vernetzten Datenökosystem immer wichtiger.

Im Rahmen seines Beratungsmandats hat das SKI Team Qualitätssicherung/ Business Consulting Richtlinien für eine effiziente Verwaltung von Kundeninformationsdaten erstellt. Diese Richtlinien sollen in erster Linie die Datenlieferanten (Transportunternehmen, Systemlieferanten, Datendrehscheiben) unterstützen.

Überblick über die SKI-Systeme und die verschiedenen Datenströme

Umsetzung Richtlinie 582 - Dateneinlieferung an SKI

Version 1.0
Die Liniennummer dient der schnellen und sicheren Orientierung des Fahrgastes und muss deshalb an der Haltestelle, im Fahrplan und am Fahrzeug erscheinen. Um die sichere Orientierung zu ermöglichen, dürfen nie zwei Linien mit gleicher Nummer dieselbe Haltestelle und dieselbe Ortschaft bedienen. Die Aussage «Die Linie 7 in Zürich» oder «Die Linie S3 in Olten» soll genau eine Linie bezeichnen. Um die schnelle und sichere Orientierung zu ermöglichen, müssen Liniennummern aber auch kurz sein. Sie haben, wenn immer möglich, nicht mehr als drei Zeichen aufzuweisen.

Die Richtline 582 definiert die CH-Liniennummer (CHLNR), welche eng zusammenhängt mit dem entsprechenden Fahrplanfeld. Aus dieser CH-Liniennummer wird gemäss der Richtlinie die Liniennummer abgeleitet, welche dem Kunden kommuniziert werden muss.