Behindertengleichstellung im öffentlichen Verkehr

In diesem Newsletter möchten wir Ihnen über die neuesten Entwicklungen zur Behindertengleichstellung im öffentlichen Verkehr informieren. Wie Sie vielleicht wissen, soll der öffentliche Verkehr in der Schweiz bis Ende 2023 barrierefrei und damit für Menschen mit Behinderungen selbständig nutzbar sein. Dies ist im Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) festgelegt.

Um dieses Ziel zu erreichen, haben die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs und die Branchenverbände verschiedene Massnahmen ergriffen, um die Zugänglichkeit von Bahnhöfen, Haltestellen, Stationen und Fahrzeugen zu verbessern. Dazu gehört auch die Erfassung und Publikation von Daten zur Barrierefreiheit, die den Reisenden die Planung und Durchführung ihrer Reisekette erleichtern sollen. Diese Daten werden auf der Website öv-info.ch zur Verfügung gestellt, die ein Informationshub für Kundeninformation und Fahrplandaten ist.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Transportunternehmen für die Datenerfassung verantwortlich sind und die nötigen Massnahmen einleiten müssen, falls dies noch nicht geschehen ist. Dazu haben wir diverse Informationsseiten veröffentlicht, die Sie auf unserer Website finden können. Wir bitten Sie, diese zu konsultieren und uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren.

Wir hoffen, dass Sie diese Informationen nützlich finden. Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, können Sie uns gerne kontaktieren. Wir freuen uns auf Ihr Feedback.